Unterhalt Heilbronn

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Insbesondere nach einer Scheidung wird das Thema Unterhalt relevant. Vor allem wenn einer der Ehepartner wegen Kindererziehung auf berufliche Tätigkeiten verzichtet hat, ist es für diesen oft schwierig, wieder in die Berufswelt einzutauchen.


Unterhaltsansprüche können verfallen

Sind eheprägende Einkünfte weggefallen oder deutlich höhere Einkünfte vorhanden, als zum Zeitpunkt der Scheidung, können auch bestehende Unterhaltstitel später aufgehoben werden. Wenn der Ex-Partner in einer verfestigten Lebenspartnerschaft lebt, kann er seine Unterhaltsansprüche verlieren. Wenn die Unterhaltspflichten für minderjährige und volljährige Kinder wegfallen, können sich die Unterhaltsansprüche des getrennten oder geschiedenen Ehepartners verändern.


Verschiedene Unterhaltsarten

Im Familienrecht werden unterschiedliche Arten von Unterhalt berücksichtigt:

  • Ehegattenunterhalt
    • Familienunterhalt
    • Trennungsunterhalt
    • Nachehelicher Unterhalt
  • Verwandtenunterhalt / Kindesunterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Lebenspartnerschaftsunterhalt

Für die Durchsetzbarkeit der einzelnen Unterhaltsarten sind jeweils unterschiedliche Vorgaben zu beachten. Zu beachten ist beispielsweise, dass Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt nicht nebeneinander geltend gemacht werden können. Zur Berechnung des Kindesunterhalts wird im Regelfall auf die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zurückgegriffen.

Auch bestehende Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie Urteile und Beschlüsse zu Unterhalt usw. können zu einem späteren Zeitpunkt bei Änderung wesentlicher rechtlicher oder tatsächlicher Voraussetzungen abgeändert werden. Auch in Abänderungsverfahren vertreten wir Sie kompetent und engagiert.


Ihre Ansprechpartner bei Trennung und Scheidung in Heilbronn sind:

Fachanwältin Familienrecht Heilbronn Frau Rechtsanwältin
Elke Rügner-Späth
Fachanwältin für Familienrecht
Frau Rechtsanwältin
Dagmar Burkhardt
Fachanwältin für Familienrecht